Aussteller eines Wertpapiers
- Aussteller eines Wertpapiers
derjenige, der die Urkunde ausfertigt und begibt oder durch einen anderen begeben lässt. Der A.e.W. muss voll geschäftsfähig sein; bei beschränkt Geschäftsfähigen ist Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- 1. Der Aussteller eines ⇡ gezogenen Wechsels (Trassant) gibt dem ⇡ Bezogenen die Anweisung zur Zahlung des Wechselbetrages und übernimmt zugleich die wechselmäßige Rückgriffsverpflichtung. Er haftet für Annahme und Zahlung des Wechsels (Art. 9 I WG).
- 2. Der Aussteller eines eigenen Wechsels (Solawechsel) gibt in der Wechselurkunde das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Er haftet in der gleichen Weise wie der Annehmer eines gezogenen Wechsels.
- 3. Der Aussteller eines Schecks gibt dem Überbringer oder Einreicher des Schecks die Anweisung, die in dem Scheck genannte Summe aus dem Guthaben des Ausstellers zu zahlen.
- 4. Der Aussteller von ⇡ Effekten, auch als Emittent bezeichnet, ist der Schuldner dieser Wertpapiere und tritt je nach Ausgestaltung des Wertpapiers für seine Pflichten (z.B. Rückzahlung, Verzinsung, Gewinnbeteiligung) ein.
Lexikon der Economics.
2013.
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Wechselaussteller — ⇡ Aussteller eines Wertpapiers, ⇡ Wechsel … Lexikon der Economics
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